Verwandte Wörter
- FLÜGELE1. Pers. Sg. Präs. von flügeln (in die Flügel schießen)
- FLÜGELNVerb — mit Flügeln versehen; poet. für fliegen
- FLÜGELNDPart. I von flügeln (in die Flügel schießen)
- FLÜGELNDEdekl. Part. I von flügeln
- FLÜGELNDEMdekl. Part. I von flügeln
- FLÜGELNDENdekl. Part. I von flügeln
- FLÜGELNDERdekl. Part. I von flügeln
- FLÜGELNDESdekl. Part. I von flügeln
- FLÜGELST2. Person Singular Indikativ Präsens von flügeln
- FLÜGELT3. Person Singular Indikativ Präsens von flügeln
- FLÜGELTEPräteritum (1./3. Person Singular) von flügeln
- FLÜGELTENPräteritum (1./3. Person Plural) von flügeln
- FLÜGELTEST2. Pers. Sg. Prät. von flügeln
- FLÜGELTETPräteritum (2. Person Plural) von flügeln
- FLÜGLE1. Pers. Sg. Präs. mit e-Tilgung von flügeln (in die Flügel schießen)
- GEFLÜGELTPartizip II von flügeln (mit Flügeln versehen) oder adjektivisch: mit Flügeln
- GEFLÜGELTEdekl. Part. II von flügeln
- GEFLÜGELTENdekl. Part. II von flügeln
- GEFLÜGELTERdekl. Part. II von flügeln
- GEFLÜGELTESdekl. Part. II von flügeln
- FLÜGELESTUngültige Beugungsform von flügeln: Verben auf -eln/-ern bilden die 2. Person nicht mit -est/-et.
- FLÜGELETUngültige Beugungsform von flügeln: Verben auf -eln/-ern bilden die 2. Person nicht mit -est/-et.
- FLÜGLESTUngültige Beugungsform von flügeln: die verkürzte Stammform (e-Tilgung) ist nur in der 1. Person Singular und im Imperativ Singular zulässig.
- FLÜGLETUngültige Beugungsform von flügeln: die verkürzte Stammform (e-Tilgung) ist nur in der 1. Person Singular und im Imperativ Singular zulässig.
Änderungshistorie & Diskussion(1)
- 07.09.2026, 12:17Neuaufnahmevon PanikpilzModerator· übernommen (automatisch)
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