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FLÜGELEVerb — 1. Person Sg. Konj. I von flügeln oder Imperativ Sg. (veraltet/poet.) von flügeln
Grundform: FLÜGELN
Externe Wörterbücher
Verwandte Wörter
- FLÜGELESTVerb — 2. Person Sg. Konj. I von flügeln
- FLÜGELETVerb — 2. Person Pl. Konj. I von flügeln
- FLÜGELNVerb — mit Flügeln versehen; poet. für fliegen
- FLÜGELNDVerb — Partizip I von flügeln
- FLÜGELNDEVerb — dekliniertes Partizip I von flügeln (z.B. die flügelnde Taube)
- FLÜGELST2. Person Singular Indikativ Präsens von flügeln
- FLÜGELT3. Person Singular Indikativ Präsens von flügeln
- FLÜGELTEPräteritum (1./3. Person Singular) von flügeln
- FLÜGELTENPräteritum (1./3. Person Plural) von flügeln
- FLÜGELTETPräteritum (2. Person Plural) von flügeln
- GEFLÜGELTPartizip II von flügeln (mit Flügeln versehen) oder adjektivisch: mit Flügeln
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