Spielwoerter.de Wortregeln

Kurzfassung der Regeln zur Zulässigkeit von Wörtern. Die vollständige Fassung mit allen Details steht in REGELN.md im Projekt-Repository.

Zulässig (gültige Wörter)

  1. Stichwörter und Ableitungen: Als Stichwort verzeichnete Wörter sowie grammatisch korrekte Beugungen, alternative Schreibweisen und aufgeführte Varianten.
  2. Register und Stilebenen: Fach-, Umgangs-, veraltete, seltene und landschaftliche Begriffe — gültig, sofern als Stichwort verzeichnet.
  3. Interjektionen (z.B. brr, ha, hü) — gültig unabhängig von Satzzeichen.
  4. Fremdwörter nur, wenn sie als eigenständige Stichwörter im deutschen Wörterbuch stehen und im Alltag gebräuchlich sind; bloße Fremdheit reicht nicht.
  5. Alte Rechtschreibung, wenn als Stichwort geführt (z.B. rauh neben rau).
  6. Ausgeschriebene Buchstabennamen (griechisch/deutsch, z.B. Xi, Omega, Zett, Eszett).
  7. Kurzwörter mit Kennzeichnung „kurz für“ o.Ä. (z.B. Kita, Aids).
  8. Religiöse und mythologisch-literarische Begriffe nach den im Regelwerk genannten Einschränkungen (u.a. Pluralangabe, übertragene Bedeutung, Ableitungen).
  9. Produktnamen mit ®, sofern Pluralbildung möglich; Ableitungen (z.B. googeln) sind möglich.
  10. Zusammensetzungen und Verschmelzungen, wenn als Stichwort eingetragen.
  11. Namen als Gattungsbezeichnungen mit Plural oder übertragener Bedeutung (z.B. Krösus, Riviera).
  12. Einwohner-, Sprach- und Ortsadjektive sowie Völker-/Stammesnamen, wenn verzeichnet.
  13. Staatsorgane, Institutionen, Epochen, historische Ereignisse, politische Bewegungen, Titel/Anreden, geo- und klimatische Zonen — jeweils mit den im Original genannten Beispielen und Einschränkungen.

Unzulässig (ungültige Wörter)

  1. Eigennamen (Personen, Orte, Himmelskörper, Firmen, einzigartige Organisationen) — außer mit Gattungsbedeutung und Plural wie in den Zulässig-Regeln beschrieben.
  2. Abkürzungen (Punkte, buchstabenweise Aussprache, Großbuchstaben-Kürzel, chemische Zeichen, Währungscodes usw.).
  3. Sonderzeichen im Stichwort (Bindestrich, Apostroph usw.).
  4. Vor- und Nachsilben alleinstehend.
  5. Teile von Wortgruppen ohne eigenen Eintrag (z.B. „se“ aus „per se“).
  6. Tierfabelnamen, bestimmte mythologische Einzelnamen ohne Plural/Übertragung, Produktnamen ohne Plural, zusammengesetzte Geo-Eigenname-Gebiete, nur im Plural stehende Personengruppen ohne passenden Eintrag, geschlechtsspezifische Ableitungen ohne eigenen Stichwortnachweis, nicht verzeichnete Verschmelzungen mit „es“.

Beugungsregeln (Auszug)

Verben

  • Grammatisch korrekte Konjugationen inkl. Konjunktiv; umgangssprachliche und veraltete Formen, wenn belegbar.
  • Trennbare und untrennbare Verben, defektive und unpersönliche Verben nach den im Regelwerk festgelegten Grenzen (Partizipien, Infinitive, Gerundiv usw.).
  • Ausführliche Regeln zu e-Tilgung, Infinitiv auf Vokal, Verben auf -el/-er und englischstämmigen Verben — siehe vollständige REGELN.md.

Substantive

  • Alle grammatisch korrekten Deklinationsformen.
  • Dativ-e nach den dortigen Bedingungen (u.a. Genitiv -es, Stamm, Fremdwörter mit Umlaut als Eindeutschung).
  • Bei Zusammensetzungen richtet sich das Dativ-e nach dem letzten Bestandteil-Eintrag.

Adjektive

  • Deklination und Steigerung nur, wenn sinngemäß möglich; Ausnahmen für absolute Grade, Endzustände, nur attributiv/prädikativ usw.
  • Besondere Regeln für un-/-los-, Fremdwortadjektive, indeklinabel markierte Wörter, trendig/happy/sexy/unsexy, Farbadjektive und Elativformen.
  • Zahlenadjektive: Ordinalbildung, Zusammensetzungen mit -fach, -jährig usw., Zehner substantivierbar, Adverbien auf -tens/-stens.

e-Tilgung bei Adjektiven

Unterschiedliche Regeln für Endungen -el, -en, deutsche vs. lateinische -er, -auer/-euer, -ere — jeweils mit klaren Ja/Nein-Fällen in der ausführlichen Fassung.

Grenzfälle

  • Wörter mit Eigenname und Gattungsbedeutung (z.B. „mark“) können wegen der Gattungsbedeutung zulässig sein.