Spielwoerter.de Wortregeln
Quelle: REGELN.md im Projekt-Repository · Stand: 24.07.2026, 12:04.
Deutsche Scrabble-Wortregeln
Zusammenfassung der offiziellen Regeln zur Zulässigkeit von Wörtern beim SCRABBLE (ORZ) von Scrabble Deutschland e.V., wie sie für spielwoerter angewendet wurden.
ZULÄSSIG (gültige Wörter)
- Als Stichwort verzeichnete Wörter sowie deren grammatisch korrekte Beugungsformen und aufgeführte alternative Schreibweisen.
- Fachsprachliche, umgangssprachliche, veraltete, seltene und landschaftliche Begriffe — gültig, sofern als Stichwort verzeichnet.
- Interjektionen (z.B. brr, ha, hü, st, hä, mmh, bst) — gültig unabhängig von Satzzeichen.
- Fremdwörter — nur Lehnwörter, die als eigenständige Stichwörter im deutschen Wörterbuch verzeichnet sind und von deutschsprachigen Muttersprachlern im Alltag verwendet werden (z.B. Score, Arkose, Balkon, Buffet). Die bloße Erkennbarkeit der fremdsprachlichen Herkunft genügt nicht.
- Alte Rechtschreibung, wenn als Stichwort aufgeführt (z.B. rauh neben rau).
- Ausgeschriebene Buchstaben des griechischen und deutschen Alphabets (z.B. Xi, My, Phi, Omega, Zett, Eszett, Jot).
- Kurzwörter, die als solche oder mit „kurz für" gekennzeichnet sind (z.B. Epo, Kita, Aids, Sani, Nife).
- Religiöse/theologische Begriffe, die als Glaubensbegriffe definiert sind (z.B. Scharia, Thora, Trinität, Manitu, Elohim).
- Mythologische/literarische Begriffe, sofern sie Pluralangabe, übertragene Bedeutung oder Ableitungen haben (z.B. Lindwurm [Pl. Lindwürmer], Isegrim [= mürrischer Mensch], herkulisch).
- Produktnamen mit ®, sofern Pluralbildung möglich (z.B. Jeep→Jeeps, Colt→Colts). Ableitungen von Produktnamen sind statthaft (z.B. googeln).
- Zusammengesetzte Substantive und Verben, wenn als Stichwort aufgeführt. Deklination richtet sich nach dem hinteren Nomen.
- Verschmelzungen, wenn als Stichwort eingetragen (z.B. fürs, aufm, übern).
- Namen als Gattungsbezeichnungen mit Plural oder übertragener Bedeutung (z.B. Krösus = sehr reicher Mensch; Riviera Pl. Rivieren).
- Einwohnerbezeichnungen, Sprachnamen, abgeleitete Adjektive von Ortsnamen (z.B. Ire, Bremer, Englisch, dänisch).
- Völker- und Stammesnamen, wenn explizit als Stichwort verzeichnet (z.B. Sioux, Quade, Staufe).
- Staatsorgane und Institutionen (z.B. Bundeswehr, Bundesrat, Folketing, Stasi).
- Ären, Epochen, historische Ereignisse (z.B. Trias, Altertum, Spätbarock, Vormärz, Krimkrieg).
- Politische Widerstandsbewegungen (z.B. Intifada, Maquis, Hamas).
- Fremdsprachliche Titel und Anreden (z.B. Don, Sir, Lady, Countess, Mirza).
- Vegetations- und Klimazonen (z.B. Puna, Arktis, Tropen).
- Geophysikalische Begriffe (z.B. Nordpol, Südpol, Äquator).
UNZULÄSSIG (ungültige Wörter)
- Eigennamen: Vor-/Nachnamen, Ortsnamen, Himmelskörper, Firmennamen, einzigartige Organisationen/Parteien — AUSSER sie haben auch eine Gattungsbedeutung mit Plural (siehe Zulässig Nr. 13).
- Abkürzungen: erkennbar an Punkten, Erläuterung als Abkürzung, buchstabenweiser Aussprache, mehreren Großbuchstaben, chemischen Zeichen, Handelsklauseln, Währungscodes oder Gleichheitszeichen nach dem Stichwort (z.B. K.o., BH, EDV, Fe, EUR).
- Wörter mit Sonderzeichen: Bindestriche, Apostrophe, Punkte (z.B. Jo-Jo, mega-in, 'naus).
- Vor- und Nachsilben alleinstehend (z.B. aero..., anti..., ...heit, ...keit).
- Einzelwörter aus Wortgruppen ohne eigenen Stichworteintrag (z.B. „se" aus „per se", „quo" aus „Status quo").
- Tierfabelnamen (z.B. Murner, Grimbart, Malepartus).
- Mythologische/literarische Begriffe, die eine einzige Person oder Sache beschreiben, ohne Plural/übertragene Bedeutung (z.B. Edda, Charybdis, Styx).
- Produktnamen ohne Plural (z.B. Botox, Buna, Teflon, Viagra).
- Zusammengesetzte Wörter mit geografischem Eigennamen, die ein Gebiet bezeichnen (z.B. Aztekenreich, Rheingau, Poebene).
- Nur im Plural aufgeführte Personengruppen (z.B. Fulbe, Alpini, Amish, Enakiter).
- Geschlechtsspezifische Ableitungen ohne eigenen Stichworteintrag (z.B. „Bohrerin" ungültig, wenn nicht eigenständig verzeichnet, auch wenn „Bohrer" existiert).
- Verschmelzungen mit „es", die nicht als Stichwort eingetragen sind (z.B. „habs", „wers").
BEUGUNGSREGELN
Verben
- Alle grammatisch korrekten Konjugationsformen sind zulässig, einschließlich Konjunktiv.
- Umgangssprachliche, veraltete und landschaftliche Beugungsformen sind gültig, wenn durch einen Wörterbucheintrag belegbar.
- Einträge mit „meist nur im Infinitiv gebräuchlich" o.Ä. erlauben dennoch Konjugation.
- Einträge mit „nur in [Wendung]" — das Wort selbst ist gültig, Beugung ggf. eingeschränkt.
- Trennbare Verben: Getrennte Elemente in konjugierten Formen gültig; Partizipien nur in zusammengesetzter Form (z.B. „ausixen" → „ix aus!" gültig, „ausgeixt" gültig, aber „geixt" allein nicht).
- Defektive Verben: Teils nur 3. Person + Partizip; unpersönliche Verben nur 3. Person Singular + Partizip II.
- Substantivierte Infinitive: Alle Infinitive können substantiviert werden mit Genitiv-s (z.B. Trauerns, Freuens — auch bei defektiven Verben).
- Partizip I: Darf adjektivisch dekliniert werden.
- Partizip II: Adjektivisch deklinierbar bei (a) transitiven Verben, (b) intransitiven Verben mit Perfekt auf „sein", (c) reflexiven Verben mit „sein"-Zustandskonstruktion.
- Steigerung von Partizipien: Nur wenn adjektivisch verwendbar und sinngemäß steigerbar.
- Gerundiv (zu-Partizip): Nur von transitiven Verben, nur attributiv mit Adjektivendung (z.B. abzugebende, anzusäende).
- e-Tilgung: Schluss-e darf entfallen in 1. Person Sg. Indikativ/Konjunktiv, Imperativ Sg., 3. Person Sg. Konjunktiv. NICHT bei Verben mit Stammende auf c oder Konsonant+m/n (wenn untypische Konsonantenfolge entsteht). NICHT bei Modalverben (dürf, könn, müss usw. sind ungültig). NICHT bei Verben auf -jen oder knien.
- Englischstämmige Verben: e-Tilgung ungültig, wenn englischer Infinitiv auf -e endet (z.B. „tim" von „timen" ungültig, aber „kok" von „koken" gültig wegen Konsonantenwechsel).
- Endung -en nach Vokal: e darf entfallen in Infinitiv, Partizip II, 1./3. Person Plural (z.B. freun, gesehn, sän). NICHT beim Partizip I oder bei Beugung des substantivierten Infinitivs.
- Verben auf -el/-er: Verkürzung erlaubt in 1. Person Sg. und Imperativ Sg. (z.B. wandre, schüttle). Verkürzte Formen dürfen nicht wieder verlängert werden.
Substantive
- Alle grammatisch korrekten Deklinationsformen zulässig.
- Dativ-e: Zulässig, wenn Genitiv -es möglich UND Stamm nicht auf Vokal oder Vokal+h endet. NICHT bei Fremdwörtern — AUSSER der Stammvokal wurde umgelautet (= Eindeutschung).
- Zusammengesetzte Substantive: Dativ-e richtet sich nach dem Einzeleintrag des letzten Bestandteils.
Adjektive
- Alle Deklinationsformen zulässig. Steigerung nur, wenn sinngemäß vergleichbar.
- Nicht steigerbar: Adjektive mit absolutem Grad (einzig, minimal), Endzustände (eisfrei, final), nur attributiv (obig), nur prädikativ (quitt, baff), oder mit verstärkendem Bestimmungswort (sauteuer).
- un-/-los-Adjektive: Steigerbar bei übertragener Bedeutung (z.B. lieblosere gültig, aber nicht obdachlosere).
- Fremdwörtliche Adjektive: Grundsätzlich deklinier- und steigerbar, AUSSER als indeklinabel gekennzeichnet (z.B. clean, crazy, halal, haram).
- trendy, happy, sexy, unsexy: Steigerung erlaubt (trendyer, sexysten), aber KEINE Deklination in keiner Stufe.
- Farbadjektive: Nur blau, blond, braun, gelb, grau, grün, rot, schwarz, weiß dürfen gesteigert werden. Fremdwörtliche und zusammengesetzte Farbadjektive nicht.
- Elativformen: Nur gültig als eigenständiges Stichwort (z.B. höchst, tunlichst, ehest).
- Zahlenadjektive: Ordinalzahlen von jeder Kardinalzahl ableitbar; Zusammensetzungen mit -fach, -jährig, -mal, -malig, -teilig für 2–12; Zehner 20–90 substantivierbar; Adverbien mit -tens/-stens gültig.
e-Tilgung bei Adjektiven
- Endung -el: e MUSS bei Deklination entfallen (z.B. eitle, nicht eitele; dunkle, nicht dunkele).
- Endung -en: e KANN entfallen (z.B. trock[e]ne, gefror[e]ne). NICHT bei Stamm auf -nen.
- Deutsche Endung -er: e KANN entfallen (z.B. finstrem, finstren). Stets nur ein e tilgen.
- Lateinische/romanische Endung -er: e KANN entfallen (z.B. makabrem, propre). NICHT bei englisch- oder hebräischstämmigen Adjektiven.
- Endung -auer/-euer: e KANN beibehalten werden (teueres neben teures).
- Adjektive auf -ere: KEINE e-Tilgung (vordere bleibt, nicht vordre).
Grenzfälle
Wörter, die sowohl Eigenname als auch Gattungsbezeichnung sind (z.B. „mark" als Währungseinheit/Grenzlinie vs. Eigenname „Mark") sind aufgrund der Gattungsbedeutung zulässig.
Wörter, bei denen echte Unsicherheit besteht — ob ein Grundwort im Wörterbuch verzeichnet ist, ob eine Beugungsform nach den obigen Regeln zulässig ist — werden in spielwoerter mit "uncertain": true markiert und sind nicht in der Hauptliste enthalten.