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FLÜGELT

3. Person Singular Indikativ Präsens von flügeln

Grundform: FLÜGELN

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Verwandte Wörter

  • FLÜGELE
    1. Pers. Sg. Präs. von flügeln (in die Flügel schießen)
  • FLÜGELN
    Verb — mit Flügeln versehen; poet. für fliegen
  • FLÜGELND
    Part. I von flügeln (in die Flügel schießen)
  • FLÜGELNDE
    dekl. Part. I von flügeln
  • FLÜGELNDEM
    dekl. Part. I von flügeln
  • FLÜGELNDEN
    dekl. Part. I von flügeln
  • FLÜGELNDER
    dekl. Part. I von flügeln
  • FLÜGELNDES
    dekl. Part. I von flügeln
  • FLÜGELST
    2. Person Singular Indikativ Präsens von flügeln
  • FLÜGELTE
    Präteritum (1./3. Person Singular) von flügeln
  • FLÜGELTEN
    Präteritum (1./3. Person Plural) von flügeln
  • FLÜGELTEST
    2. Pers. Sg. Prät. von flügeln
  • FLÜGELTET
    Präteritum (2. Person Plural) von flügeln
  • FLÜGLE
    1. Pers. Sg. Präs. mit e-Tilgung von flügeln (in die Flügel schießen)
  • GEFLÜGELT
    Partizip II von flügeln (mit Flügeln versehen) oder adjektivisch: mit Flügeln
  • GEFLÜGELTE
    dekl. Part. II von flügeln
  • GEFLÜGELTEM
    dekl. Part. II von flügeln
  • GEFLÜGELTEN
    dekl. Part. II von flügeln
  • GEFLÜGELTER
    dekl. Part. II von flügeln
  • GEFLÜGELTES
    dekl. Part. II von flügeln
  • FLÜGELEST
    Ungültige Beugungsform von flügeln: Verben auf -eln/-ern bilden die 2. Person nicht mit -est/-et.
  • FLÜGELET
    Ungültige Beugungsform von flügeln: Verben auf -eln/-ern bilden die 2. Person nicht mit -est/-et.
  • FLÜGLEST
    Ungültige Beugungsform von flügeln: die verkürzte Stammform (e-Tilgung) ist nur in der 1. Person Singular und im Imperativ Singular zulässig.
  • FLÜGLET
    Ungültige Beugungsform von flügeln: die verkürzte Stammform (e-Tilgung) ist nur in der 1. Person Singular und im Imperativ Singular zulässig.
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