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GEÄUSSERT

Partizip II von äussern (alte Rechtschreibung)

Grundform: ÄUSSERN

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Verwandte Wörter

  • ÄUSSERN
    Verb — eine Meinung, Gefühle o. Ä. ausdrücken; alte Rechtschreibung von äußern
  • ÄUSSEREST
    Ungültige Beugungsform von äussern: Verben auf -eln/-ern bilden die 2. Person nicht mit -est/-et.
  • ÄUSSERET
    Ungültige Beugungsform von äussern: Verben auf -eln/-ern bilden die 2. Person nicht mit -est/-et.
  • ÄUSSREST
    Ungültige Beugungsform von äussern: die verkürzte Stammform (e-Tilgung) ist nur in der 1. Person Singular und im Imperativ Singular zulässig.
  • ÄUSSRET
    Ungültige Beugungsform von äussern: die verkürzte Stammform (e-Tilgung) ist nur in der 1. Person Singular und im Imperativ Singular zulässig.
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