Nicht gültig
ÄUSSRET

Ungültige Beugungsform von äussern: die verkürzte Stammform (e-Tilgung) ist nur in der 1. Person Singular und im Imperativ Singular zulässig.

Grundform: ÄUSSERN

Dieses Wort wurde geprüft und als nicht gültig eingestuft. Auch Prüfungen können Fehler enthalten: Mit einer Begründung (z. B. einem Wörterbuch-Beleg) kannst du es erneut vorschlagen.

Externe Wörterbücher

Verwandte Wörter

  • GEÄUSSERT
    Partizip II von äussern (alte Rechtschreibung)
  • ÄUSSERN
    Verb — eine Meinung, Gefühle o. Ä. ausdrücken; alte Rechtschreibung von äußern
  • ÄUSSEREST
    Ungültige Beugungsform von äussern: Verben auf -eln/-ern bilden die 2. Person nicht mit -est/-et.
  • ÄUSSERET
    Ungültige Beugungsform von äussern: Verben auf -eln/-ern bilden die 2. Person nicht mit -est/-et.
  • ÄUSSREST
    Ungültige Beugungsform von äussern: die verkürzte Stammform (e-Tilgung) ist nur in der 1. Person Singular und im Imperativ Singular zulässig.
Änderungshistorie & Diskussion

Noch keine Einträge.

Anmelden, um zu kommentieren.