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ZUMUT2. Person Sg. Imperativ von zumuten (ansinnen, aufbürden)
Grundform: ZUMUTEN
Verwandte Wörter
- ANZUMUTENVerb — (jemandem etwas) zumuten, abverlangen
- ZUGEMUTETPartizip II von zumuten — jmdm. etwas (Anstrengendes) aufbürden
- ZUMUTEVerb — 1. Person Sg. Ind. Präs. von zumuten (mit e-Tilgung)
- ZUMUTENVerb — jemandem etwas aufbürden, abverlangen
- ZUMUTENDEDeklinierte Form des Partizips I (zumutend)
- ZUMUTENSSubstantivierter Infinitiv von zumuten mit Genitiv-s
- ZUMUTESTVerb — 2. Person Sg. Ind. Präs. von zumuten
- ZUMUTETVerb — 3. Person Sg. Ind. Präs. von zumuten
- ZUMUTETEVerb — 1./3. Person Sg. Prät. von zumuten
- ZUMUTETENPräteritum 1./3. Person Plural von zumuten
- ZUMUTETETPräteritum 2. Person Plural von zumuten
- ZUZUMUTENGerundiv von zumuten — das zuzumutende
Änderungshistorie & Diskussion(1)
- 10.08.2026, 13:20Löschungvon Besucher-111· abgelehnt von PanikpilzModerator
Vielen Dank für deine Mitarbeit. Das Wort "zumut" ist eine erlaubte konjugierte Form des Verbs "zumuten" mit E-Tilgung am Ende und daher gültig. Beispiel: "Wenn ich mir das zumut, dann mach ich das auch."
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