Nicht gültig
GERUSTPartizip II von rüsten — vorbereitet, ausgerüstet
Grundform: RÜSTEN
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Externe Wörterbücher
Verwandte Wörter
- RÜSTVerb — Imperativ Singular von rüsten (vorbereiten, ausstatten)
- RÜSTEVerb — 1. Person Sg. Indikativ Präsens von rüsten; Imperativ Sg. von rüsten
- RÜSTEMVerb — 1. Person Plural Konjunktiv I von rüsten; auch Imperativ Plural von rüsten
- RÜSTENVerb — 1. sich für etwas vorbereiten, ausstatten; 2. militärisch aufrüsten
- RÜSTENDPartizip I von rüsten, adjektivisch verwendbar
- RÜSTENDEDeklinierte Form des Partizips I (rüstend), z.B. 'die rüstende Industrie'
- RÜSTENDEMDativ Singular Maskulinum/Neutrum des Partizips I von rüsten
- RÜSTENDENDeklinierte Form des Partizips I von rüsten (Gen./Dat./Akk. Sg. Fem., Gen. Pl., Dat. Pl.)
- RÜSTENDERDeklinierte Form des Partizips I von rüsten (Gen./Dat./Gen. Sg. Fem., Nom. Sg. Fem., Gen. Pl.)
- RÜSTENDESNominativ/Akkusativ Singular Neutrum des Partizips I von rüsten
- RÜSTENSGenitiv Singular des substantivierten Infinitivs von rüsten
- RÜSTEST2. Person Singular Indikativ Präsens von rüsten
- RÜSTET3. Person Singular Indikativ Präsens von rüsten
- RÜSTETE1./3. Person Singular Präteritum von rüsten
- RÜSTETEN1./3. Person Plural Präteritum von rüsten
- RÜSTETEST2. Person Singular Präteritum von rüsten
- RÜSTETET2. Person Plural Präteritum von rüsten
- GERUSTEDeklinierte Form von gerust (Partizip II von rüsten)
- RUSTENVerb — sich für etwas bereitmachen, ausrüsten (veraltet/gehoben)
Änderungshistorie & Diskussion(1)
- 20.07.2026, 17:07Löschungvon Besucher-34Moderator· übernommen (automatisch)
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