Nicht gültig
GÄNGELET

Ungültige Beugungsform von gängeln: Verben auf -eln/-ern bilden die 2. Person nicht mit -est/-et.

Grundform: GÄNGELN

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Verwandte Wörter

  • GEGÄNGELT
    Partizip II von gängeln
  • GÄNGEL
    Verb — 1. Person Singular Indikativ Präsens von gängeln (bevormunden)
  • GÄNGELE
    1./3. Person Sg. Konjunktiv I von gängeln; auch Imperativ Sg. (umgangssprachlich)
  • GÄNGELN
    Verb — jemanden bevormunden, an der Gängelbande führen
  • GÄNGELND
    Partizip I von gängeln
  • GÄNGELNDE
    Deklinierte Form des Partizips I (gängelnd)
  • GÄNGELST
    Verb — 2. Person Singular Indikativ Präsens von gängeln
  • GÄNGELT
    Verb — 3. Person Singular Indikativ Präsens von gängeln
  • GÄNGELTE
    Verb — 1./3. Person Singular Präteritum von gängeln
  • GÄNGELTEN
    Verb — 1./3. Person Plural Präteritum von gängeln
  • GÄNGELTET
    Verb — 2. Person Plural Präteritum von gängeln
  • GANGEL
    Verb — (landsch./veralt.) für gängeln, bevormunden; auch Imperativ Sg. von gängeln
  • GÄNGELEST
    Ungültige Beugungsform von gängeln: Verben auf -eln/-ern bilden die 2. Person nicht mit -est/-et.
  • GÄNGLEST
    Ungültige Beugungsform von gängeln: die verkürzte Stammform (e-Tilgung) ist nur in der 1. Person Singular und im Imperativ Singular zulässig.
  • GÄNGLET
    Ungültige Beugungsform von gängeln: die verkürzte Stammform (e-Tilgung) ist nur in der 1. Person Singular und im Imperativ Singular zulässig.
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