Nicht gültig
EKLEST

Ungültige Beugungsform von ekeln: die verkürzte Stammform (e-Tilgung) ist nur in der 1. Person Singular und im Imperativ Singular zulässig.

Grundform: EKELN

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Verwandte Wörter

  • EKEL
    Verb — Abscheu, Widerwillen empfinden
  • EKELE
    1. Person Sg. Konj. I von ekeln
  • EKELN
    Verb — Widerwillen, Abscheu empfinden oder erregen
  • EKELND
    Partizip I von ekeln — Abscheu erregend
  • EKELNDE
    Deklinierte Form des Partizips I (ekelnd)
  • EKELNDEM
    Deklinierte Form des Partizips I (ekelnd)
  • EKELNDEN
    Deklinierte Form des Partizips I (ekelnd)
  • EKELNDER
    Deklinierte Form des Partizips I (ekelnd)
  • EKELNDES
    Deklinierte Form des Partizips I (ekelnd)
  • EKELST
    Verb — 2. Person Singular Präsens von ekeln
  • EKELT
    Verb — 3. Person Singular Präsens von ekeln
  • EKELTE
    Verb — 1./3. Person Singular Präteritum von ekeln
  • EKELTEN
    Verb — 1./3. Person Plural Präteritum von ekeln
  • EKELTEST
    Verb — 2. Person Singular Präteritum/Präsens Konjunktiv II von ekeln
  • EKELTET
    Verb — 2. Person Plural Präteritum von ekeln
  • EKLE
    1. Pers. Sg. Präs. & Imper. Sg. von ekeln; auch Dekl. von ekel (Adjektiv)
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