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EINBÜRGERVerb — 1. Person Sg. Konj. I von einbürgern (Staatsangehörigkeit verleihen)
Grundform: EINBÜRGERN
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Verwandte Wörter
- EINBÜRGREVerb — 1. Person Sg. Ind. Präs. oder Imperativ Sg. von einbürgern (e-Tilgung bei -er-Verben)
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