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BORGEDPräteritum/Partizip II von borgen — geliehen, ausgeliehen
Grundform: BORGEN
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Verwandte Wörter
- BORGEVerb — 1./3. Person Sg. Konjunktiv I von borgen
- BORGENVerb — sich etwas gegen Rückgabe ausleihen; leihen
- BORGENDPartizip I von borgen — leihend, entleihend
- BORGENDEDeklinierte Form des Partizips I (borgend)
- BORGENDEMDeklinierte Form des Partizips I (borgend)
- BORGENDENDeklinierte Form des Partizips I (borgend)
- BORGENDERDeklinierte Form des Partizips I (borgend)
- BORGENDESDeklinierte Form des Partizips I (borgend)
- BORGENSGenitiv Singular des substantivierten Infinitivs von borgen — des Borgens
- BORGST2. Person Singular Präsens von borgen (Verb — sich etwas leihen)
- BORGTVerb — 3. Person Singular Präsens von borgen
- BORGTEVerb — 1./3. Person Singular Präteritum von borgen
- BORGTENVerb — 1./3. Person Plural Präteritum von borgen
- BORGTESTVerb — 2. Person Singular Präteritum von borgen
- BORGTETVerb — 2. Person Plural Präteritum von borgen
- GEBORGTPartizip II von borgen — geliehen
- GEBORGTEDeklinierte Form des Partizips II von borgen (z.B. die geborgte Summe)
- GEBORGTEMDeklinierte Form des Partizips II von borgen (Dativ Singular maskulin/neutrum)
- GEBORGTENDekliniertes Partizip II von borgen (geliehen)
- GEBORGTERDekliniertes Partizip II von borgen (geliehen)
- GEBORGTESDekliniertes Partizip II von borgen (geliehen)
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