Nicht gültig
BEKOSTETVerb — 3. Person Sg. Ind. Präs. oder Partizip II von bekosten
Grundform: BEKOSTEN
Verwandte Wörter
- BEKOSTVerb — 2. Person Singular Imperativ von bekosten
- BEKOSTEVerb — 1. Person Sg. Konj. I oder Imperativ Sg. von bekosten (die Kosten tragen)
- BEKOSTENVerb — die Kosten für etwas tragen, finanzieren
- BEKOSTENDVerb — Partizip I von bekosten
- BEKOSTESTVerb — 2. Person Sg. Ind. Präs. von bekosten
- BEKOSTETEVerb — Präteritum oder deklinierte Form des Partizip II von bekosten
Änderungshistorie & Diskussion(1)
- 05.09.2026, 15:59Löschungvon PanikpilzModerator· übernommen (automatisch)
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