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ÜBERRÖCKEVerb — 1./3. Person Sg. Konj. II von 'überrücken' (veraltet für überraschen/bedrängen)
Grundform: ÜBERRÜCKEN
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Verb — 1./3. Person Sg. Konj. II von 'überrücken' (veraltet für überraschen/bedrängen)
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